Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übertragung

Der Stadtgemeinde Fischamend wird zur Vollziehung hinsichtlich der Landesstraßen im Gemeindegebiet Fischamend übertragen:

1. die Erlassung von Verordnungen gemäß § 25 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 43 Abs. 2a Z 1 und Z 2 der StVO 1960 und

2. die Erlassung von Bescheiden gemäß § 45 Abs. 4 und § 45 Abs. 4a der StVO 1960.