Der vorliegende Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden; die Bestimmung des bleibt unberührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der vorliegende Vertrag ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden; die Bestimmung des bleibt unberührt.