Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf die Vollstreckung von durch den Gerichtshof verhängten Strafen in Haftanstalten beziehen, die von Österreich zur Verfügung gestellt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens
Dieses Abkommen regelt Angelegenheiten, die sich auf die Vollstreckung von durch den Gerichtshof verhängten Strafen in Haftanstalten beziehen, die von Österreich zur Verfügung gestellt werden.