SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel XI
Dieser Vertrag ist nur auf Entscheidungen anzuwenden, die nach dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens ergangen sind.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel XI
Dieser Vertrag ist nur auf Entscheidungen anzuwenden, die nach dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens ergangen sind.