Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieser Vertrag ist auf die von den Gerichten der Vertragsstaaten auf dem Gebiet des Zivil- und Handelsrechts gefällten Entscheidungen anzuwenden, mit Ausnahme von Entscheidungen in Konkursverfahren, in Ausgleichsverfahren oder in anderen gleichartigen Verfahren.