Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Zwangsvollstreckung bestimmen sich nach dem Rechte des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Zwangsvollstreckung bestimmen sich nach dem Rechte des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird.