Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieser Vertrag ist zu ratifizieren. Der Austausch der Ratifikationsurkunden hat so bald wie möglich in Wien stattzufinden.

(2) Der Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.