Für Verfahren, die ein dingliches Recht an einer Liegenschaft zum Gegenstand haben, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem sich die Liegenschaft befindet.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für Verfahren, die ein dingliches Recht an einer Liegenschaft zum Gegenstand haben, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem sich die Liegenschaft befindet.