Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Grundstück Nr. 6497 der KG. Mönchhof in der Ried „Steinbruch“ wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt. Die Grenzen des Schutzgebietes sind in den Anlagen festgesetzt.