(1) Das im Eigentum des Landes Burgenland und der Republik Österreich stehende Gebiet zwischen der Lafnitz und dem Stögerbach in der KG Wolfau wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Das im Eigentum des Landes Burgenland und der Republik Österreich stehende Gebiet zwischen der Lafnitz und dem Stögerbach in der KG Wolfau wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.