Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

(1) Das im Eigentum des Landes Burgenland und der Republik Österreich stehende Gebiet zwischen der Lafnitz und dem Stögerbach in der KG Wolfau wird zum Vollnaturschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes sind in der Anlage festgelegt.