Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Amtlicher Stimmzettel

Der amtliche Stimmzettel hat aus weißem Papier zu bestehen und ein Ausmaß von ungefähr 14,5 bis 15,5 cm in der Breite und 20 bis 22 cm in der Länge aufzuweisen und dem Muster 3 der Anlage zu entsprechen.