Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuständigerklärung

Die mit Bundesgesetz vom 24. Feber 1977, BGBl.Nr. 121, eingerichtete Volksanwaltschaft wird gemäß § 9 Abs. 1 dieses Bundesgesetzes für den Bereich der Verwaltung des Landes Niederösterreich für zuständig erklärt.