Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über den im näher bezeichneten Gegenstand wird Sonntag, der 21. Juni 1998, festgelegt.

(2) Stichtag ist der 15. Mai 1998.

(3) Als Stichtag der Ausschreibung gilt der 8. Mai 1998.