Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bundesregierung hat im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates nach Anhörung der in Betracht kommenden Landesregierung durch Verordnung die Zahl der Mitglieder der Volksgruppenbeiräte für die Volksgruppen gemäß festzusetzen.