Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Diese Version ist nicht mehr in Geltung. Sie galt bis 22.12.2023.

Heutige Fassung öffnen

Entschädigungspflichtiger und -berechtigte

. Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmungen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.