Entschädigungspflichtiger und -berechtigte
. Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmungen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Heutige Fassung öffnenEntschädigungspflichtiger und -berechtigte
. Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmungen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.