Entschädigungspflichtiger und -berechtigte
. Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Entschädigungspflichtiger und -berechtigte
. Leistungen nach diesem Bundesgesetz hat der Fachverband der Versicherungsunternehmen (im Folgenden Fachverband) zu erbringen.