Stimmberechtigung
. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums () das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Stimmberechtigung
. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums () das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.