Anwendungen von Bestimmungen der NRWO
. Im Übrigen gelten für das Eintragungsverfahren sinngemäß die Bestimmungen der §§ 52 Abs. 4, 58, 65, 66 und 74 NRWO.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungen von Bestimmungen der NRWO
. Im Übrigen gelten für das Eintragungsverfahren sinngemäß die Bestimmungen der §§ 52 Abs. 4, 58, 65, 66 und 74 NRWO.