Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen, die der amtlichen Aufsicht und der Betriebssicherheit der Anlage dienen

. An Sammelgefäßen sind Vorrichtungen zur Probenentnahme oder Probenmeßhähne anzubringen. Derartige Vorrichtungen, können auch an anderen Stellen der Herstellungsanlage angebracht werden.