Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

. Diese Verordnung gilt für Elektrizitätserzeugungsanlagen, die dem 4. Abschnitt des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 – WElWG 2005 betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen unterliegen.