3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Verweise
. Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Verweise
. Soweit in dieser Verordnung auf das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verwiesen wird, ist dieses in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I 91/2025 anzuwenden.