Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dauer der Gültigkeit des Passes

Die Dauer der Gültigkeit des Diplomaten- oder Dienstpasses von Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien soll am Tag der Einreise in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei mindestens sechs Monate betragen.