Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dieses Abkommen kann im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen der beiden Vertragsparteien jederzeit geändert werden. Die Änderungen treten in Kraft in Übereinstimmung mit den in dieses Abkommens vorgesehenen Verfahren in Kraft.