dieses Abkommens findet keine Anwendung auf Personen, die planen, sich länger als für den in genannten Zeitraum im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufzuhalten, oder beabsichtigen, dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
dieses Abkommens findet keine Anwendung auf Personen, die planen, sich länger als für den in genannten Zeitraum im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufzuhalten, oder beabsichtigen, dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.