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Jedes in ein Kriegsschiff umgewandelte Handelsschiff hat bei seinen Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beobachten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Jedes in ein Kriegsschiff umgewandelte Handelsschiff hat bei seinen Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges zu beobachten.