.
Die in Kriegsschiffe umgewandelten Handelsschiffe müssen die äußeren Abzeichen der Kriegsschiffe ihres Heimatlandes tragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Die in Kriegsschiffe umgewandelten Handelsschiffe müssen die äußeren Abzeichen der Kriegsschiffe ihres Heimatlandes tragen.