Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 1989,

, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. Mai 1989,

1. § 5 Abs. 3 und 4 des Kleingartengesetzes, BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987 als verfassungswidrig aufgehoben und

2. ausgesprochen, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes, BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987 verfassungswidrig war.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

(3) Die Aufhebung des § 5 Abs. 3 zweiter Satz des Kleingartengesetzes tritt mit Ablauf des 7. März 1990 in Kraft.