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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 250/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4, 5 und 6 sowie gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. März 1989,

, dem Bundeskanzler zugestellt am 2. Mai 1989,

1. § 5 Abs. 3 und 4 des Kleingartengesetzes, BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987 als verfassungswidrig aufgehoben und

2. ausgesprochen, daß § 5 Abs. 4 des Kleingartengesetzes, BGBl. Nr. 6/1959, in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 78/1987 verfassungswidrig war.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

(3) Die Aufhebung des § 5 Abs. 3 zweiter Satz des Kleingartengesetzes tritt mit Ablauf des 7. März 1990 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 250/1989 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.06.1989

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 250/1989

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