Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 1986, , dem Bundeskanzler zugestellt am 3. November 1986, ausgesprochen, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 333/1979, in der Stammfassung verfassungswidrig war.