Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 1986, G 13/86-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 3. November 1986, ausgesprochen, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 333/1979, in der Stammfassung verfassungswidrig war.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 628/1986
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG wird kundgemacht:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 628/1986 · Stammfassung
Fassungen ab: 29.11.1986
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 628/1986 ↗
Materialien sind dieser Kundmachung noch nicht zuverlässig zugeordnet.
