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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 628/1986

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 1986, , dem Bundeskanzler zugestellt am 3. November 1986, ausgesprochen, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 333/1979, in der Stammfassung verfassungswidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 628/1986 · Stammfassung

Fassungen ab: 29.11.1986

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 628/1986

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