Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2006, , der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 5. Juli 2006, ausgesprochen, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996, Z 36.250/66-IV/4/96, über die personenstandsrechtliche Stellung Transsexueller („Transsexuellen–Erlass“) als gesetzwidrig aufgehoben werden und die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind.