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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 264/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 165/2005, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2006, , der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 5. Juli 2006, ausgesprochen, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996, Z 36.250/66-IV/4/96, über die personenstandsrechtliche Stellung Transsexueller („Transsexuellen–Erlass“) als gesetzwidrig aufgehoben werden und die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 264/2006 · Stammfassungkundgemacht am 18.07.2006

Fassungen ab: 19.07.2006

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass Punkt 2 und 3 des Erlasses des Bundesministers für Inneres vom 27. November 1996, Z 36.250/66-IV/4/96, als gesetzwidrig aufgehoben werden

BGBl. II Nr. 264/2006

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.