Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 2. März 2012, , dem Bundeskanzler zugestellt am 5. April 2012, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „um eine Inländern nicht vorbehaltene Verwendung“ in § 4a Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Dienstrecht der Beaten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. 333 in der Fassung BGBl. I Nr. 53/2007, war verfassungswidrig.“