Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2007, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Jänner 2008, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Referenzmengen,“ in § 101 und Abs. 2 des § 105 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210/1985 in der Fassung BGBl. Nr. 664/1994, waren verfassungswidrig.“