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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 41/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2007, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 18. Jänner 2008, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Referenzmengen,“ in § 101 und Abs. 2 des § 105 Marktordnungsgesetz 1985, BGBl. Nr. 210/1985 in der Fassung BGBl. Nr. 664/1994, waren verfassungswidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 41/2008 · Stammfassungkundgemacht am 01.02.2008

Fassungen ab: 02.02.2008

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 101 sowie § 105 Abs. 2 Marktordnungsgesetz 1985 verfassungswidrig waren

BGBl. I Nr. 41/2008

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.