Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 2006, , , dem Bundeskanzler zugestellt am 11. April 2006, zu Recht erkannt:

„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“