„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
„Die Wortfolge „Bauaufträge ..... 5 000 €“ in der vorletzten Zeile des Anhanges X des Bundesvergabegesetzes, BGBl. I Nr. 99/2002, war verfassungswidrig.“