Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 1991, , dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zugestellt am 3. Februar 1992, zu Recht erkannt, daß die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. Dezember 1982, BGBl. Nr. 612/1982, über die Höhe der Verzugszinsen gemäß , vom Beginn des Jahres 1986 bis Ende des Jahres 1989 gesetzwidrig war.