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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 130/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 1991, , dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zugestellt am 3. Februar 1992, zu Recht erkannt, daß die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. Dezember 1982, BGBl. Nr. 612/1982, über die Höhe der Verzugszinsen gemäß , vom Beginn des Jahres 1986 bis Ende des Jahres 1989 gesetzwidrig war.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 130/1992 · Stammfassung

Fassungen ab: 07.03.1992

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 130/1992

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