Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2025, , dem Bundesminister für Inneres zugestellt am 29. Juli 2025, erkannt, dass die „Verordnung eines Platzverbotes“ der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 27. März 2024, Z LA-SPG-§48a-Ischgl/4/5-2024, kundgemacht an der elektronischen Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Landeck, gesetzwidrig war.