Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. März 1992, Zl. V 293-296/91-9, , dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zugestellt am 24. April 1992, ausgesprochen, daß die Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 23. Mai 1989, LGBl. Nr. 7001/5-0, über die Höchstzahlen von Kraftfahrzeugen für das Platzfuhrwerks-Gewerbe in Schwechat, einschließlich Flughafen Wien-Schwechat gesetzwidrig war.