Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1995, , dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 1995, ausgesprochen, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1987 verfassungswidrig waren.