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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 573/1995

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1995, , dem Bundeskanzler zugestellt am 2. August 1995, ausgesprochen, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 314/1987 verfassungswidrig waren.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 573/1995 · Stammfassung

Fassungen ab: 26.08.1995

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 573/1995

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