Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Februar 2003, , zugestellt am 2. April 2003, zu Recht erkannt, dass das Wort “Telefonseelsorge” in Anlage 2 lit. e Z 5 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Nummerierung (Nummerierungsverordnung - NVO), BGBl. II Nr. 416/1997, bis 31. Mai 2000 gesetzwidrig war.