Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Februar 2010, – 13, ausgesprochen, dass die Absätze 1 lit. e und 7 lit. a und b des Anhangs 6 der Satzung 2004 der Salzburger Gebietskrankenkasse in der Fassung der 1. Änderung sowie die Absätze 1 lit. b und 7 lit. a und b dieser Satzung in der Fassung der 3. Änderung gesetzwidrig waren.