Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 2022, , dem Bundeskanzler zugestellt am 24. März 2022, zu Recht erkannt:

„§ 754 Abs. 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), JGS Nr. 946/1811, idF BGBl. Nr. 342/1970 war verfassungswidrig.“