Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1998, , , , , , , , , , , , , , , , , und , dem Bundeskanzler zugestellt am 21. Oktober 1998, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Antimißbrauchsgesetzes, BGBl. Nr. 895/1995, verfassungswidrig war.

(2) Diese Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.