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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. I Nr. 171/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 und 7 B-VG und gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht:

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 1998, , , , , , , , , , , , , , , , , und , dem Bundeskanzler zugestellt am 21. Oktober 1998, ausgesprochen, daß § 28 Abs. 6 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung des Antimißbrauchsgesetzes, BGBl. Nr. 895/1995, verfassungswidrig war.

(2) Diese Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. I Nr. 171/1998 · Stammfassung

Fassungen ab: 20.11.1998

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. I Nr. 171/1998

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