Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2010, , zu Recht erkannt:

„§ 2 Abs. 4 lit. c der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. Juli 1966 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung), BGBl. 192/1966, in der Fassung BGBl. 772/1990, war gesetzwidrig.“