Alle Rechtstexte

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. II Nr. 104/2010

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. März 2010, , zu Recht erkannt:

„§ 2 Abs. 4 lit. c der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 27. Juli 1966 zur Durchführung des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956 (Schulleiter-Zulagenverordnung), BGBl. 192/1966, in der Fassung BGBl. 772/1990, war gesetzwidrig.“

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 104/2010 · Stammfassungkundgemacht am 31.03.2010

Fassungen ab: 01.04.2010

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 2 Abs. 4 lit. c der Schulleiter-Zulagenverordnung gesetzwidrig war

BGBl. II Nr. 104/2010

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.