Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 29. Juni 1994, , dem Bundeskanzler zugestellt am 7. September 1994, ausgesprochen, daß § 19 Abs. 3 erster Satz und Abs. 4 des Ärztegesetzes 1984, BGBl. Nr. 373, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 851/1992 verfassungswidrig waren.